jubi logo

§1 Hauptversammlung

Die Hauptversammlung (HV) findet einmal jährlich im ersten Viertel jedes Jahres statt. Sie muss im TTC-Bericht und auf der Homepage einen Monat vorher angekündigt werden. Anträge müssen schriftlich spätestens eine Woche vor der HV beim Abteilungsleiter eingereicht werden. Später eingehende Anträge können nur beraten und beschlossen werden, wenn 2/3 der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder die Dringlichkeit anerkennen.

Gegenstand der Tagesordnung:

1. Beschlussfähigkeit / Bestimmung des Schriftführers
2. Geschäftsbericht der Abteilungsleitung und der Ausschussmitglieder
3. Bericht des Kassenprüfers
4. Entlastung des Kassenverantwortlichen
5. Entlastung der Abteilungsleitung, des Ausschusses und Kassenprüfers
6. Änderung der Satzung und anderer Ordnungen (soweit Anträge vorliegen)
7. Wahl der Abteilungsleitung, der Ausschussmitglieder, des Kassenprüfers
8. Terminplanung und Veranstaltungsvorschau

zu 1. : Beschlussfähigkeit der HV/Wirksamkeit von Beschlüssen

Die HV ist beschlussfähig, wenn sie ordnungsgemäß einberufen wurde und mindestens 10 Mitglieder anwesend sind, darunter der notwendigerweise anwesende Abteilungsleiter oder einer seiner Stellvertreter

--- Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst, soweit die Satzung nichts anderes vorschreibt.
Ungültige Stimmen und Stimmenthaltungen werden nicht mitgezählt. Die Abstimmungen erfolgen
offen, es sei denn, dass 20 % der Stimmberechtigten eine geheime Abstimmung verlangen.
--- stimmberechtigt sind alle Mitglieder der Abteilung nach Vollendung des 16.ten Lebensjahres
--- bei Stimmengleichheit erfolgt eine zweite Abstimmung, bei erneuter Stimmengleichheit zählt die
Stimme des Versammlungsleiters doppelt.

zu 6. : Satzungsänderung
Eine Satzungsänderung ist nur in der HV möglich. Sie erfolgt durch 2/3 Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder.

Zu 7. :Wahl der Abteilungsleitung

Die Abteilungsleitung besteht aus:
1. Vorsitzender (Abteilungsleiter)
2. Stellvertreter
3. Technischer Leiter, Zweiter Stellvertreter
4. Kassenverantwortlicher
5. Schriftführer und Presseverantwortlicher
6. Sportlicher Leiter
7. Jugendleiter
8. Kassenprüfer

--- Die Abteilungsleitung wird auf 2 Jahre in der HV gewählt, eine Wiederwahl ist unbegrenzt möglich
--- Der Jugendleiter wird von der Jugendversammlung gewählt, muss aber von der HV bestätigt werden
--- Bei Abstimmungen hat jedes Mitglied der Abteilungsleitung nur eine Stimme

 

Außerordentliche HV

Eine außerordentliche HV (bei der der Abteilungsleiter oder einer seiner Stellvertreter anwesend sein muss) wird einberufen wenn:
- die Einberufung von mindestens 10% der stimmberechtigten Mitglieder oder vom Abteilungsleiter oder von der Mehrheit des Ausschusses schriftlich gefordert wird

Auflösung der Abteilung

Findet sich in der HV keine neue Abteilungsleitung, muss nach Ablauf von 2 Monaten eine außerordentliche HV durch den bisherigen Abteilungsleiter einberufen werden. In dieser Zeitspanne muss der Abteilungsleiter versuchen, eine neue Abteilungsleitung zu finden. Findet sich auch bei der außerordentlichen HV erneut keine Abteilungsleitung, wird die Abteilung aufgelöst.

Jeder Gewählte kann sein Amt jederzeit niederlegen; er hat die Amtsniederlegung schriftlich dem Abteilungsleiter als Vorsitzendem des Ausschusses zu erklären.
Dieser muss die Amtsniederlegung unverzüglich den übrigen Ausschussmitgliedern mitteilen.

Der Ausschuss entscheidet unverzüglich über die Neubesetzung des freigewordenen Amtes.

Jedes ordentliche Mitglied kann sich zur Neuwahl stellen. Es hat seine Kandidatur bis spätestens 1 Tag vor der Neuwahl beim Abteilungsleiter schriftlich einzureichen.

§ 2 Aufgaben der Abteilungsleitung und des Ausschusses

A. Abteilungsleitung

1. Abteilungsleiter

- Repräsentation der Abteilung allgemein
- Vertretung der Abteilung in allen wichtigen Gremien (kann auch delegiert werden)
- Einberufung und Leitung der HV
- Einführung des Nachfolgers (Stellvertreter) ins neue Amt innerhalb von 3 Monaten
- Achtung auf ordnungsgemäßen Ablauf des Abteilungsgeschehens
- Erste Ansprechstelle bei vereinsinternen Schwierigkeiten

2. Stellvertreter

- Vertretung des Abteilungsleiters
- Organisation des sportlichen Teils des TTC-Pokalturniers und des Speckbrettturniers, einschließlich
der Hallenbelegung, Absprachen mit Hausmeistern und Ämtern

3. Technischer Leiter

- 2. Stellvertreter
- Mannschafts- und Terminmeldungen an den Verband

4. Kassenverantwortlicher

- Verantwortung für die Rechnungsführung der Abteilung
- er muss in der HV den Kassenbericht vorlegen
- bei außergewöhnlichen Ausgaben hat er mit dem Ausschuss Rücksprache zu nehmen

5. Schriftführer und Presseverantwortlicher

- verantwortlich für das TTC-Intim im TTC-Bericht
- Verantwortung für Berichte an die örtliche Presse
- Verantwortung für sonstige Öffentlichkeitsarbeit
- Schriftführer bei Abteilungsversammlungen

6. Sportlicher Leiter

- verantwortlich für den Spiel- und Trainingsbetrieb des Vereins
- erstellt die Aufstellungsvorschläge für die Teams der Erwachsenen

7. Jugendleiter

- Leitung des Jugendspiel- und Trainingsbetriebes
- Einberufung und Leitung des Jugendausschusses
- Durchführung von Jungen- und Mädchenvereinsmeisterschaften.

8. Kassenprüfer

 

B. Ausschuss

Zum Ausschuss gehören alle Mitglieder der Abteilungsleitung. Zusätzliche Mitglieder des Ausschusses sind:

9. Verantwortlicher für Soziale Medien

- verantwortlich für die Homepage und andere Soziale Medien

10. Frauenvertreterin

- die Vertreterin wird von den weiblichen Mitgliedern (nach Vollendung des 16. Lebensjahres)
gewählt
- vertritt die Interessen der weiblichen Mitglieder
- insbesondere fördert sie die Verbindung zwischen Damen- und Mädchenteams

11. Behindertenvertreter

- der Vertreter wird von den Mitgliedern mit Behinderung gewählt
- vertritt die Interessen der Mitglieder mit Behinderung
- er sorgt für die Integration dieser Mitglieder in das Vereinsleben

12. Mannschaftsverantwortliche

- werden von der jeweiligen Mannschaft gewählt
- sind Sprecher der Mannschaft
- tragen Verantwortung für den ordnungsgemäßen Ablauf des Spielbetriebs
- treten innerhalb der Mannschaft Probleme auf, so haben sie diese dem Ausschuss vorzutragen
- haben Stimmrecht bei der Aufstellungssitzung des Ausschusses

Der Ausschuss ist ein ständiges Gremium. Er ist bei Anwesenheit von mindestens 3 Ausschussmitgliedern beschlussfähig. Der Abteilungsleiter oder einer seiner Stellvertreter muss anwesend sein.
Die Entscheidungen werden mit einfacher Mehrheit gefasst, bei Stimmengleichheit hat der Abteilungsleiter bzw. Stellvertreter 2 Stimmen.

Aufgaben und Arbeitsweise des Ausschusses:

- entscheidende Instanz für alle vereinsinternen Schwierigkeiten
- Entscheidung über Aufnahme von Mitgliedern
- Entscheidung über Ausschluss von Mitgliedern
- Recht, Verwarnungen gegen Mitglieder auszusprechen
- kann außerordentliche HV einberufen
- kann sich eine Mannschaft über ein Problem nicht einigen, entscheidet darüber, nach Bericht-
erstattung durch den Mannschaftsverantwortlichen, der Ausschuss
- legt ein Gewählter sein Amt nieder, entscheidet der Ausschuss über den Nachfolger bis zur nächsten HV
- beschließt die Mannschaftsmeldungen und - aufstellungen
- entscheidet über Bezahlung von Trainern
- Festlegung der Trainingszeiten
- kann Mitglieder von Abteilungsbeitrag befreien
- entscheidet über Fahrtkostenerstattung

Die bisherigen Ausschussmitglieder haben ihre Nachfolger innerhalb von 3 Monaten in die Ämter einzuarbeiten.

Auf schriftlichen Antrag von mindestens 10 (zehn) ordentlichen Mitgliedern der TTC-Abteilung unter Nennung, Ausführung und Begründung des Problems hat unverzüglich eine Ausschusssitzung über das betreffende Problem zu beraten.

Der Antrag ist beim Abteilungsleiter oder dessen Stellvertreter einzureichen.

Die Ergebnisse und Beschlüsse einer Ausschusssitzung sind zu veröffentlichen.

C. Jugendausschuss

Zum Jugendausschuss gehören:

- Jugendleiter und Stellvertreter (=Jugendleitung)
- Mädchensprecherin und Jungensprecher und deren Stellvertreter

Der Jugendausschuss vertritt die Interessen der Jugend im Gesamtverein, kümmert sich um die Qualifizierung der Jugendmitarbeiter (z.B. Trainerlehrgänge) und beschließt – auf Vorschlag der Jugendleitung – die Aufstellungen der Jugendteams. Er trifft sich mindestens einmal pro Halbjahr. Er wird von der Jugendleitung einberufen. Er ist beschlussfähig, wenn mindestens drei Mitglieder anwesend sind. Entscheidungen werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit hat der Jugendleiter zwei Stimmen. Die Mädchensprecherin und der Jungensprecher werden jeweils auf ein Jahr von den Mädchen bzw. Jungen gewählt.

Aufgaben des Jugendausschusses:

- Beratung über den Spiel- und Trainingsbetrieb
- Beschluss über die Mannschaftsaufstellungen

§ 3 Spielbetrieb

a) Verbandsspiele

Bei Ausfall eines Spielers ist die niedrigere Mannschaft verpflichtet, ihren höchst platzierten Spieler abzugeben.

Tritt ein Problem in der Mannschaft auf, wird dieses vom Mannschaftsverantwortlichen (oder einem anderen Mannschaftsmitglied) dem Ausschuss vorgetragen. Die Entscheidung des Ausschusses ist bindend.

b) Training

Die Trainingszeiten werden durch den Ausschuss festgelegt.

Beim Training ist den Anweisungen des Trainers und der Aufsichtsperson Folge zu leisten. Bei Nichtbeachten kann der Trainer eine Verwarnung aussprechen. Bleibt dieser unbeachtet, wendet sich der Trainer an den Ausschuss.

 

§ 4 Pokale

Der Pokal des Vereinsmeisters geht nach dreimaligem Gewinn in das Eigentum des Gewinners über.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1. Allgemeines
Alle Vereinsmitglieder, die in Jugendmannschaften spielberechtigt sind, soweit sie das 7. Lebensjahr vollendet haben und alle regelmäßig und unmittelbar in der Vereinsjugendarbeit tätigen MitarbeiterInnen bilden die Vereinsjugend des TV/TTC Zuffenhausen


2. Aufgaben und Ziele
Die Jugendarbeit im TV/TTC Zuffenhausen trägt zur Persönlichkeitsbildung der jungen Menschen bei und hat folgende Ziele:
• Sportlicher Bereich: die Organisation des Trainingsbetriebs und die Teilnahme an Wettkämpfen
• Außersportlicher Bereich: die Vertretung der Interessen der jugendlichen Mitglieder gegenüber dem Gesamtverein und der Öffentlichkeit, die Organisation von Freizeit- und Bildungsveranstaltungen, das Führen und Verwalten der Jugendkasse


3. Organe der Jugendarbeit
• Jugendvollversammlung (JVV)
• Jugendsprecher
• Jugendausschuss (JA)
• Vereinsvorstand, als deren Mitglied der/die Jugendleiter/in mit Sitz und Stimme die Interessen der Vereinsjugend vertritt


4. Zusammensetzung
• Jugendvollversammlung → alle Vereinsmitglieder, die in Jugendmannschaften spielberechtigt sind, soweit sie das 7. Lebensjahr vollendet haben und alle regelmäßig und unmittelbar in der Vereinsjugendarbeit tätigen MitarbeiterInnen
• Die Mädchen wählen auf der Jugendvollversammlung eine Jugendsprecherin, die Jungen einen Jugendsprecher sowie deren Stellvertreter/in
• Jugendausschuss → Jugendleiter/in, Jugendsprecher/in, Vereinsjugendkassierer/in sowie die jeweiligen Stellvertreter/innen, weitere Mitarbeiter/innen
• die Hauptversammlung des TV/TTC Zuffenhausen bestätigt die Wahl des/der Jugendleiter/in

5. Aufgaben und Arbeitsweise
• Die Jugendvollversammlung wählt die Mitglieder des Jugendausschusses, macht Vorschläge für die Jugendarbeit der Abteilung, beschließt über Anträge. Sie ist das oberste Organ der Vereinsjugend. Sie findet jährlich mindestens einmal statt. Sie ist beschlussfähig, wenn mindestens ein Viertel der Vereinsjugendlichen daran teilnehmen. Zu ihr ist mindestens eine Woche vorher einzuladen. Die JVV ist 3 – 8 Wochen vor der Hauptversammlung des Vereins durchzuführen. Auf Antrag eines Viertels der Vereinsjugend oder der Mehrheit des Jugendausschusses muss eine außerordentliche JVV einberufen werden.
• Die Jugendsprecher vertreten die Interessen der Jugendlichen im Jugendausschuss gegenüber der Jugendleitung und dem Gesamtverein. Sie unterstützen die Jugendleitung, bringen Vorschläge zur Jugendarbeit ein und sind stimmberechtigt bei der Entscheidung über die Aufstellungen
• Der Jugendausschuss vertritt die Jugend im Gesamtverein, kümmert sich um die Qualifizierung der Jugendmitarbeiter (z.B. Trainerlehrgänge usw.) und beschließt – auf Vorschlag des/der Jugendleiter/in - die Aufstellungen der Jugendteams
• Der/die Jugendleiter/in leitet die Sitzungen des Jugendausschusses und lädt dazu ein. Diese finden nach Bedarf, aber mindestens einmal jährlich statt. Wenn nötig können zu diesen Sitzungen zur Beratung weitere Personen eingeladen werden, die aber nicht stimmberechtigt sind.


6. Wahlen
• Die Mitglieder des Jugendausschusses werden auf ein Jahr gewählt. Abweichend davon wird der/die Jugendleiter/in sowie deren Stellvertreter/in für zwei Jahre gewählt, da er/sie Mitglied im Abteilungsvorstand ist. Gewählt ist, wer die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen erhält. Enthaltungen werden nicht gezählt. Der/die Jugendsprecher/in darf bei der der Wahl das 23. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
• Stimm- und wahlberechtigt sind alle Mitglieder der Vereinsjugend, soweit sie das 7. Lebensjahr vollendet haben. Jedes anwesende stimmberechtigte Mitglied hat eine Stimme


7. Die Jugendkasse
• Sie wird von der/dem Jugendkassierer/in geführt
• Sie ist Teil des Vereinsvermögens und zum Jahresende mit der Kasse des Vereins abzustimmen
• Die Vereinsjugend wirtschaftet selbständig und eigenverantwortlich mit den ihr zur Verfügung gestellten Geldern
• Die Jugendkasse ist jährlich mindestens einmal von den Kassenprüfern des Vereins zu prüfen


8. Gültigkeit und Änderung der Jugendordnung
• Die Jugendordnung muss von der Jugendvollversammlung mit einer Mehrheit von 2/3 der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder beschlossen und vom Vereinsvorstand mit einfacher Mehrheit bestätigt werden. Das gleiche gilt für Änderungen. Die Jugendordnung bzw. Änderungen der Jugendordnung tritt/treten mit der Bestätigung durch den Vereinsvorstand in Kraft


9. Sonstige Bestimmungen
• Sofern in der Jugendordnung keine besonderen Regelungen enthalten sind, gelten jeweils die Bestimmungen der Vereinssatzung

Anerkannter Stützpunktverein

Go to top