Aufgrund der momentanen Corona Entwicklung dürfen keine Zuschauer in die Spielhalle; dies betrifft auch Begleitpersonen. Die Anwesenheit ist nur für am Spielbetrieb und -geschehen direkt beteiligte Personen erlaubt (Spieler, Trainerstab, Kampfgericht, Schiedsrichter, Hygienebeauftragte).

Aus der Verordnung des Landes Baden-Württemberg vom 08.Oktober 2020 §4 Absatz 3


3. sofern der Schwellenwert von 35 neu gemeldeten SARS-CoV-2 (Coronavirus)-Fällen pro 100.000 Einwohner in dem jeweiligen Stadt- oder Landkreis des Austragungsorts in den vorangehenden sieben Tagen (7-Tage-Inzidenz nach den Veröffentlichungen des Robert-Koch-Instituts) vor dem Tag des Sportwettkampfs oder Sportwettbewerbs überschritten wurde und das Infektionsgeschehen nicht klar eingrenzbar ist, dürfen keine Zuschauerinnen und Zuschauer bei dem Sportwettkampf oder Sportwettbewerb anwesend sein.

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